Ihre zuverlässige Autowerkstatt für Wartung, Reparatur und Diagnose
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Werkstatt-, Reparatur-, Wartungs-, Diagnose-, Aufbereitungs- und sonstige Fahrzeugdienstleistungen von RM Automobiltechnik. Über diese Website werden keine Waren verkauft und keine verbindlichen Online-Verträge abgeschlossen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von:
RM Automobiltechnik
Inhaber: Robin Müller
Einzelunternehmen
Johann-Sebastian-Bach-Straße 11
34134 Kassel
Deutschland
Telefon: 0173 5488442
E-Mail: info@rm-automobiltechnik.de
Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Website von RM Automobiltechnik dient der Information über Leistungen sowie der unverbindlichen Kontaktaufnahme und Terminanfrage. Über die Website werden keine Waren verkauft und keine verbindlichen Online-Angebote abgegeben.
Eine über die Website abgesendete Terminanfrage stellt noch keinen Vertragsschluss und keine verbindliche Annahme eines Auftrags dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn RM Automobiltechnik den Auftrag ausdrücklich annimmt, insbesondere durch Bestätigung eines Werkstatttermins, Erstellung eines Werkstattauftrags oder Beginn der vereinbarten Leistung.
Soweit im Einzelfall außerhalb der Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte. Eine reine Anfrage über das Formular begründet jedoch noch keinen Vertrag.
RM Automobiltechnik erbringt insbesondere Leistungen im Bereich KFZ-Wartung, Reparatur, Diagnose, Reifenservice, TÜV-/AU-Vorbereitung, Unfallinstandsetzung, Fahrzeugaufbereitung, Elektro- und Hybridfahrzeugservice sowie Abschlepp- und Transportkoordination.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Werkstattauftrag, der individuellen Absprache, dem Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung.
Der Kunde beauftragt RM Automobiltechnik mit den im jeweiligen Auftrag bezeichneten Leistungen. Der Auftrag kann mündlich, schriftlich, in Textform oder durch schlüssiges Verhalten erteilt werden, soweit keine besondere Form vereinbart ist.
RM Automobiltechnik ist berechtigt, Probefahrten, Überführungsfahrten und technisch notwendige Prüfungen durchzuführen, soweit diese zur Diagnose, Reparatur, Qualitätssicherung oder Auftragsdurchführung erforderlich sind.
RM Automobiltechnik ist ferner berechtigt, geeignete Dritte oder Partnerunternehmen mit Teilleistungen zu beauftragen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich oder zweckmäßig ist.
Preisangaben, mündliche Einschätzungen oder erste Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Kostenvoranschlag bezeichnet werden.
Ein verbindlicher Kostenvoranschlag bedarf der Textform und muss die wesentlichen Arbeiten und voraussichtlichen Kosten nachvollziehbar ausweisen. Diagnose-, Prüf- oder Demontagearbeiten, die zur Erstellung eines Kostenvoranschlags erforderlich sind, können berechnet werden, wenn dies vereinbart wurde.
Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche oder andere Leistungen erforderlich sind, wird RM Automobiltechnik den Kunden hierüber informieren und, soweit erforderlich, eine Freigabe einholen.
Diagnose- und Prüfarbeiten dienen der Feststellung von Fehlerursachen, Schäden oder notwendigen Reparaturmaßnahmen. Eine Diagnose kann auch dann vergütungspflichtig sein, wenn der Kunde anschließend keinen Reparaturauftrag erteilt.
Aufgrund der technischen Komplexität moderner Fahrzeuge kann eine erste Diagnose weitere Prüfungen erforderlich machen. RM Automobiltechnik informiert den Kunden, wenn sich der Prüf- oder Reparaturumfang wesentlich erweitert.
Angegebene Fertigstellungs- oder Rückgabetermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen können insbesondere durch unvorhersehbare Schäden, fehlende Ersatzteilverfügbarkeit, Lieferverzögerungen, zusätzliche Arbeiten oder Abstimmungen mit Dritten entstehen. RM Automobiltechnik informiert den Kunden, soweit sich wesentliche Verzögerungen abzeichnen.
RM Automobiltechnik verwendet geeignete Ersatzteile nach fachlicher Einschätzung und nach Absprache mit dem Kunden. Dies können Originalteile, Identteile, Austauschteile oder gleichwertige Ersatzteile sein.
Ausgebaute Altteile werden entsorgt, sofern der Kunde deren Rückgabe nicht spätestens bei Auftragserteilung verlangt und einer Rückgabe keine gesetzlichen, technischen oder herstellerseitigen Gründe entgegenstehen.
Gelieferte und verbaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RM Automobiltechnik, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Nach Fertigstellung informiert RM Automobiltechnik den Kunden über die Abholbereitschaft des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zeitnah abzuholen und die Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Holt der Kunde das Fahrzeug trotz Mitteilung der Fertigstellung und angemessener Fristsetzung nicht ab, kann RM Automobiltechnik nach vorherigem Hinweis angemessene Standkosten berechnen, soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist.
Rechnungsbeträge sind spätestens bei Abholung des Fahrzeugs und Zugang der Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zulässige Zahlungsarten werden im Einzelfall mitgeteilt. RM Automobiltechnik ist berechtigt, bei bestimmten Leistungen, Sonderbestellungen, Ersatzteilbestellungen oder Neukunden eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
RM Automobiltechnik kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug ausüben, bis fällige Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag bezahlt sind.
Gesetzliche Unternehmerpfandrechte bleiben unberührt.
Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit RM Automobiltechnik Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung erhält. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Verbrauchern, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
RM Automobiltechnik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von RM Automobiltechnik, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet RM Automobiltechnik unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, RM Automobiltechnik alle für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere bekannte Vorschäden, Fehlermeldungen, besondere Fahrzeugzustände, Umbauten, Garantie- oder Leasingbedingungen sowie sicherheitsrelevante Hinweise.
Persönliche Gegenstände sind vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen. Für im Fahrzeug belassene Gegenstände wird nur nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet.
Soweit Abschlepp-, Transport-, Gutachter-, Prüf-, Lackier- oder sonstige Partnerleistungen vermittelt oder koordiniert werden, informiert RM Automobiltechnik den Kunden über den jeweiligen Ablauf.
Kommt ein gesonderter Vertrag direkt zwischen dem Kunden und einem Partnerunternehmen zustande, gelten die Bedingungen des jeweiligen Partnerunternehmens. Soweit RM Automobiltechnik die Leistung selbst beauftragt oder abrechnet, gelten diese AGB entsprechend.
Personenbezogene Daten des Kunden werden zur Durchführung des Auftrags, zur Bearbeitung von Anfragen und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: /datenschutz
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis: Sollte RM Automobiltechnik künftig freiwillig an einer KFZ-Schiedsstelle oder einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen, ist dieser Abschnitt entsprechend anzupassen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften eingeschränkt werden.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von RM Automobiltechnik, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juni 2026
RM Automobiltechnik ist Ihr moderner KFZ-Meisterbetrieb in Kassel für Wartung, Reparatur, Diagnose, Reifenservice, Unfallinstandsetzung und Fahrzeugaufbereitung.